Infos zum COVID-19 Infektionsschutz
Für Ihren Besuch gilt:
Die Regeln und Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz in den Sportfabriken richten sich stets nach den aktuellen Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz und den Verordnungen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen.
Mit dem 3. April 2022 entfällt für unsere Mitglieder und Besucher die Nachweispflicht im Sinne der 3G-Regelung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Sie nun nicht mehr verpflichtend.
Durch ständiges oder regelmäßiges Lüften sorgen unsere MitarbeiterInnen für eine stets hohe Zufuhr von Frischluft. Ebenso betreiben wir mobile Luftfilter-Einheiten während der kalten Monate.
Bei Fragen und Anmerkungen erreichen Sie uns auch telefonisch unter: 0228 403690.